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Kauffrau / Kaufmann EFZ

Nachholbildung (Art. 32)

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Ihr Weg zum Fähigkeitszeugnis

Verfügen Sie schon über 5 Jahre Berufserfahrung, 3 davon im kaufmännischen Bereich? Dann nehmen Sie den direkten Weg zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann für Erwachsene. Die reguläre Ausbildung dauert 2 Jahre; die verkürzte Ausbildung 1 Jahr. Wichtig: Für diese Nachholbildung benötigen Sie eine Zulassung des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.

Konzept BIVO Nachholbildung ab 2024: Hier gehts zum Konzept


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Auskünfte & Beratung

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Christa Balsiger
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Andrea Werder
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Shenia Schmid
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Leitung Bildungsgang

Angebot im Detail

Für wen eignet sich diese Ausbildung?

  • Flexible Zeitmodelle: Auswahl zwischen einem Tages- und einem Abendmodell.

  • Zwischenabschluss: Handelsdiplom WKS KV Bildung ermöglichen bereits vor Erreichen des EFZ eine erste kaufmännische Qualifikation.

  • Garantierter Kursstart

  • Betriebliche Prüfung: In zusätzlichen Modulen erhalten die Teilnehmenden Unterstützung bei der Vorbereitung auf die betriebliche Abschlussprüfung.

  • Preis: Das Angebot ist subventioniert und deshalb sehr kostengünstig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Kursbesuch sogar kostenlos.

Hinweis: Um alle Informationen zum Bildungsgang zu erhalten, ist der Besuch eines Infoanlasses oder ein persönliches Beratungsgespräch zwingend. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt fordert den Nachweis ein, dass Sie optimal informiert sind und den Ablauf der Ausbildung kennen. Buchen Sie gleich hier Ihren Wunschtermin.

Formelle Zulassungsbedingungen
  • Die Teilnehmer:innen verfügen bis zur Schlussprüfung über mindestens 5 Jahre praktische Berufserfahrung.

  • Die Teilnehmer:innen haben bis zur Schlussprüfung während mindestens 3 Jahren eine kaufmännische Tätigkeit ausgeübt.

  • Die Teilnehmer:innen verfügen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns über eine Anstellung im kaufmännischen Bereich

Es werden also bis zur Schlussprüfung insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, davon drei im kaufmännischen Bereich.

Für die Kursteilnahme stellen Sie bis spätestens 15. Juni ein Gesuch an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)

Im Bildungsgang wird eine Präsenz von 80% verlangt. Wird diese Präsenz nicht erreicht, erfolgt eine Verwarnung und danach ein Ausschluss aus dem Bildungsgang.


Antrag um Zulassung zum Qualifikationsverfahren

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern (MBA) entscheidet, ob die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erteilt wird. 
Sie können sich wie folgt registrieren:

Vorgehen

Übermitteln Sie an die Mailadresse bae.bern@be.ch, Ihren Namen/Vornamen, Mailadresse, Wohnort und den angestrebten Beruf. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Bern sendet Ihnen daraufhin den Direktlink für die elektronische Erfassung Ihres Gesuchs und Hinweise auf generelle und berufsspezifische Vorgaben zu. Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht, an wen Sie sich bei Fragen und weiteren Abklärungen wenden können.

Nach erfolgter Prüfung erteilt Ihnen das MBA Bern die „Zulassung zur Abschlussprüfung nach Art. 32 BBV“. Diese direkte Zulassung (ohne Lehrvertrag) ermöglicht Ihnen den Besuch entsprechender Bildungsangebote und die Teilnahme am Qualifikationsverfahren.

Fachliche Voraussetzungen
  • Erste Landessprache, Deutsch, gute mündliche und schriftliche Kenntnisse.

  • Fremdsprache, Französisch oder Englisch, gute Grundkenntnisse

  • Tastaturschreiben / 10-Finger-System

Lerninhalte & Prüfungen

Nach der neuen Bildungsverordnung im kaufmännischen Bereich gibt es keine Fächer mehr. Der Unterricht findet in Handlungskompetenzbereichen statt. Sie werden so optimal und praxisnah als Kauffrau/Kaufmann ausgebildet. Weiterhin besteht der Inhalt der Ausbildung aus den Grundlagenbereichen Wirtschaft, erste Landessprache (Deutsch), Fremdsprache und Technologie.


Der Unterricht findet nach dem Prinzip BYOD «bring your own device» statt. Die Lernmedien sind digital verfügbar. Ein eigenes Laptop /Notebook ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. 

Aufbau und Unterricht

Die Grundlagenbereiche und Handlungskompetenzbereiche sind folgende:

Wirtschaft

HKB A*

Handeln in agilen Arbeits-und Organisationsformen

Hier lernen Sie Ihr Netzwerk zu pflegen, Ihre Kompetenzen selbstverantwortlich einzusetzen und sich im kaufmännischen Umfeld kompetent zu bewegen.

Wirtschaft und erste Landessprache

HKB B

Interagieren in einem vernetzten Umfeld

Sie lernen Aufträge und Projekte zu planen, auszuführen und bearbeiten. Hier werden Sie ausserdem zum Kommunikationsprofi.

Wirtschaft und Fremdsprache

HKB C

Koordinieren von unternehmerischen Prozessen

Aufgaben und Ressourcen werden professionell geplant, koordiniert, dokumentiert und optimiert. Dies gilt auch für spezifische Themen wie Marketing und Finanzen.

Erste Landessprache und Fremdsprache

HKB D

Gestalten von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen

Verkaufs- und Beratungsgespräche stehen im Fokus: von der Entgegennahme eines Gespräches bis zum erfolgreichen Abschluss sowie der Beziehungspflege zu Kund:innen oder Lieferanten.

Technologie

HKB E

Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt

Ein Kernelement Ihrer kaufmännischen Tätigkeit ist es, sich in den verschieden Applikationen zurecht zu finden, Inhalte digital aufzubereiten und Daten auszuwerten.

* Wer bereits einen Abschluss auf Sekundarstufe II (EFZ/Maturität) hat, ist vom Handlungskompetenzbereich A dispensiert. 

Leistungsziele Kauffrau / Kaufmann EFZ

Fremdsprachen

Im Rahmen der Handlungskompetenzbereiche HKB C und D erfolgt der Fremdsprachenunterricht. Ein Besuch von beiden Fremdsprachen ist nicht möglich aber im Rahmen des Zusatzangebots können kostenlose Freikurse gebucht werden.

Dauer und Unterrichtstage

Variante 1
Montag, zwischen 07:45 – 17:15 Uhr
Ab dem 2. Ausbildungsjahr: Zusätzlich 4-6 halbtägige Kursmodule samstags für Vorbereitung auf Handlungskompetenzbereich A. 


Variante 2
Dienstagabend 17:30 – 20:45 Uhr und Donnerstagabend 17:30 – 20:45 Uhr
Ab dem 2. Ausbildungsjahr: Zusätzlich 4-6 halbtägige Kursmodule samstags für Vorbereitung auf Handlungskompetenzbereich A. 

Die Ausbildung dauert 4 Semester und umfasst 8 Lektionen pro Unterrichtswoche.

Rund um den Unterricht

Prüfungen

Die Teilnehmenden sind für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren QV selbst verantwortlich. Die WKS KV Bildung informiert die Kandidaten und Kandidatinnen rechtzeitig über Termine, Organisation und Ablauf der Prüfungen. Die notwendigen Formulare werden zur Verfügung gestellt.

Qualifikationsverfahren

Bei der Nachholbildung nach Art. 32 generiert man keine Erfahrungsnoten. Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen.

Schulische Bildung

Berufskenntnisse und Allgemeinbildung

1 Prüfung pro Handlungskompetenzbereich


Formen: Fallarbeiten, Rollenspiele, Präsentationen, erfolgskritische Situationen

Durchschnitt auf Zehntel gerundet

50%
(Fallnote)

Betriebliche Bildung

Praktische Arbeit (PA)

Praktische Arbeit, grösstenteils mündlich

Ganze/halbe Note

50%
(Fallnote)

Kosten und Finanzierung

Ausbildung 2 Jahre

Gesamtkosten

Kurskosten

CHF 1'200.-* für TN aus dem Kt. Bern

Administrative Gebühr

CHF 75.- / Jahr

Lehrmittel

ca. CHF 940.-

Vorbereitung betriebliches QV

ca. CHF 600.-

Prüfungsgebühren (wird durch einen externen Partner in Rechnung gestellt)

CHF 100.-

Total

CHF 2'990.-

*Der Kanton Bern übernimmt die Unterrichtsgebühren für Personen, die im Kanton Bern wohnhaft sind und noch keinen Abschluss auf Sekundarstufe II haben.

Teilnehmende ohne Wohnsitz im Kanton Bern melden sich beim zuständigen Berufsbildungsamt.

Preisänderungen vorbehalten

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Nächste Infoanlässe

Infoanlass

Kauffrau/Kaufmann EFZ Nachholbildung Art. 32

Datum
14.01.2025, 17:30 Uhr
Ort
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Datum
04.03.2025, 17:30 Uhr
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Datum
01.04.2025, 17:30 Uhr
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