Kauffrau / Kaufmann EFZ
Nachholbildung (Art. 32)
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Ihr Weg zum Fähigkeitszeugnis
Verfügen Sie schon über 5 Jahre Berufserfahrung, 3 davon im kaufmännischen Bereich? Dann nehmen Sie den direkten Weg zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann für Erwachsene. Die reguläre Ausbildung dauert 2 Jahre; die verkürzte Ausbildung 1 Jahr. Wichtig: Für diese Nachholbildung benötigen Sie eine Zulassung des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes.
Konzept BIVO Nachholbildung ab 2024: Hier gehts zum Konzept
Sie können sich hier direkt voranmelden.
Wir setzen uns anschliessend mit Ihnen in Verbindung.
Leitung Bildungsgang
Angebot im Detail
Für wen eignet sich diese Ausbildung?
Flexible Zeitmodelle: Auswahl zwischen einem Tages- und einem Abendmodell.
Zwischenabschluss: Handelsdiplom WKS KV Bildung ermöglichen bereits vor Erreichen des EFZ eine erste kaufmännische Qualifikation.
Garantierter Kursstart
Betriebliche Prüfung: In zusätzlichen Modulen erhalten die Teilnehmenden Unterstützung bei der Vorbereitung auf die betriebliche Abschlussprüfung.
Preis: Das Angebot ist subventioniert und deshalb sehr kostengünstig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Kursbesuch sogar kostenlos.
Hinweis: Um alle Informationen zum Bildungsgang zu erhalten, ist der Besuch eines Infoanlasses oder ein persönliches Beratungsgespräch zwingend. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt fordert den Nachweis ein, dass Sie optimal informiert sind und den Ablauf der Ausbildung kennen. Buchen Sie gleich hier Ihren Wunschtermin.
Formelle Zulassungsbedingungen
Die Teilnehmer:innen verfügen bis zur Schlussprüfung über mindestens 5 Jahre praktische Berufserfahrung.
Die Teilnehmer:innen haben bis zur Schlussprüfung während mindestens 3 Jahren eine kaufmännische Tätigkeit ausgeübt.
Die Teilnehmer:innen verfügen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns über eine Anstellung im kaufmännischen Bereich
Es werden also bis zur Schlussprüfung insgesamt fünf Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, davon drei im kaufmännischen Bereich.
Für die Kursteilnahme stellen Sie bis spätestens 15. Juni ein Gesuch an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Im Bildungsgang wird eine Präsenz von 80% verlangt. Wird diese Präsenz nicht erreicht, erfolgt eine Verwarnung und danach ein Ausschluss aus dem Bildungsgang.
Antrag um Zulassung zum Qualifikationsverfahren
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern (MBA) entscheidet, ob die Zulassung zum Qualifikationsverfahren erteilt wird.
Sie können sich wie folgt registrieren:
Vorgehen
Übermitteln Sie an die Mailadresse bae.bern@be.ch, Ihren Namen/Vornamen, Mailadresse, Wohnort und den angestrebten Beruf. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Bern sendet Ihnen daraufhin den Direktlink für die elektronische Erfassung Ihres Gesuchs und Hinweise auf generelle und berufsspezifische Vorgaben zu. Zusätzlich erhalten Sie eine Übersicht, an wen Sie sich bei Fragen und weiteren Abklärungen wenden können.
Nach erfolgter Prüfung erteilt Ihnen das MBA Bern die „Zulassung zur Abschlussprüfung nach Art. 32 BBV“. Diese direkte Zulassung (ohne Lehrvertrag) ermöglicht Ihnen den Besuch entsprechender Bildungsangebote und die Teilnahme am Qualifikationsverfahren.
Fachliche Voraussetzungen
Erste Landessprache, Deutsch, gute mündliche und schriftliche Kenntnisse.
Fremdsprache, Französisch oder Englisch, gute Grundkenntnisse
Tastaturschreiben / 10-Finger-System
Lerninhalte & Prüfungen
Nach der neuen Bildungsverordnung im kaufmännischen Bereich gibt es keine Fächer mehr. Der Unterricht findet in Handlungskompetenzbereichen statt. Sie werden so optimal und praxisnah als Kauffrau/Kaufmann ausgebildet. Weiterhin besteht der Inhalt der Ausbildung aus den Grundlagenbereichen Wirtschaft, erste Landessprache (Deutsch), Fremdsprache und Technologie.
Der Unterricht findet nach dem Prinzip BYOD «bring your own device» statt. Die Lernmedien sind digital verfügbar. Ein eigenes Laptop /Notebook ist deshalb Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.
Aufbau und Unterricht
Die Grundlagenbereiche und Handlungskompetenzbereiche sind folgende:
Wirtschaft | HKB A* | Handeln in agilen Arbeits-und Organisationsformen | Hier lernen Sie Ihr Netzwerk zu pflegen, Ihre Kompetenzen selbstverantwortlich einzusetzen und sich im kaufmännischen Umfeld kompetent zu bewegen. |
Wirtschaft und erste Landessprache | HKB B | Interagieren in einem vernetzten Umfeld | Sie lernen Aufträge und Projekte zu planen, auszuführen und bearbeiten. Hier werden Sie ausserdem zum Kommunikationsprofi. |
Wirtschaft und Fremdsprache | HKB C | Koordinieren von unternehmerischen Prozessen | Aufgaben und Ressourcen werden professionell geplant, koordiniert, dokumentiert und optimiert. Dies gilt auch für spezifische Themen wie Marketing und Finanzen. |
Erste Landessprache und Fremdsprache | HKB D | Gestalten von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen | Verkaufs- und Beratungsgespräche stehen im Fokus: von der Entgegennahme eines Gespräches bis zum erfolgreichen Abschluss sowie der Beziehungspflege zu Kund:innen oder Lieferanten. |
Technologie | HKB E | Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt | Ein Kernelement Ihrer kaufmännischen Tätigkeit ist es, sich in den verschieden Applikationen zurecht zu finden, Inhalte digital aufzubereiten und Daten auszuwerten. |
* Wer bereits einen Abschluss auf Sekundarstufe II (EFZ/Maturität) hat, ist vom Handlungskompetenzbereich A dispensiert.
Leistungsziele Kauffrau / Kaufmann EFZ
Fremdsprachen
Im Rahmen der Handlungskompetenzbereiche HKB C und D erfolgt der Fremdsprachenunterricht. Ein Besuch von beiden Fremdsprachen ist nicht möglich aber im Rahmen des Zusatzangebots können kostenlose Freikurse gebucht werden.
Dauer und Unterrichtstage
Variante 1
Montag, zwischen 07:45 – 17:15 Uhr
Ab dem 2. Ausbildungsjahr: Zusätzlich 4-6 halbtägige Kursmodule samstags für Vorbereitung auf Handlungskompetenzbereich A.
Variante 2
Dienstagabend 17:30 – 20:45 Uhr und Donnerstagabend 17:30 – 20:45 Uhr
Ab dem 2. Ausbildungsjahr: Zusätzlich 4-6 halbtägige Kursmodule samstags für Vorbereitung auf Handlungskompetenzbereich A.
Die Ausbildung dauert 4 Semester und umfasst 8 Lektionen pro Unterrichtswoche.
Rund um den Unterricht
Prüfungen
Die Teilnehmenden sind für die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren QV selbst verantwortlich. Die WKS KV Bildung informiert die Kandidaten und Kandidatinnen rechtzeitig über Termine, Organisation und Ablauf der Prüfungen. Die notwendigen Formulare werden zur Verfügung gestellt.
Qualifikationsverfahren
Bei der Nachholbildung nach Art. 32 generiert man keine Erfahrungsnoten. Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen.
Schulische Bildung | Berufskenntnisse und Allgemeinbildung | 1 Prüfung pro Handlungskompetenzbereich
| Durchschnitt auf Zehntel gerundet | 50% |
Betriebliche Bildung | Praktische Arbeit (PA) | Praktische Arbeit, grösstenteils mündlich | Ganze/halbe Note | 50% |
Kosten und Finanzierung
Ausbildung 2 Jahre | Gesamtkosten |
---|---|
Kurskosten | CHF 1'200.-* für TN aus dem Kt. Bern |
Administrative Gebühr | CHF 75.- / Jahr |
Lehrmittel | ca. CHF 940.- |
Vorbereitung betriebliches QV | ca. CHF 600.- |
Prüfungsgebühren (wird durch einen externen Partner in Rechnung gestellt) | CHF 100.- |
Total | CHF 2'990.- |
*Der Kanton Bern übernimmt die Unterrichtsgebühren für Personen, die im Kanton Bern wohnhaft sind und noch keinen Abschluss auf Sekundarstufe II haben.
Teilnehmende ohne Wohnsitz im Kanton Bern melden sich beim zuständigen Berufsbildungsamt.
Preisänderungen vorbehalten
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Nächste Infoanlässe
Kauffrau / Kaufmann EFZ Nachholbildung Art. 32
- Datum
- 26.11.2024, 17:30 Uhr
- Ort
- Bern